GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Sebastian Zosel • 9. August 2026

Handlungsbedarf bei angestrebtem Wechsel in die PKV 

Am 10.07.2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Hierdurch wird die sog. Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer stark steigen und Wechsel in die PKV erschweren. Gleichzeitig erreicht der GKV-Höchstbeitrag einen neuen Rekordstand.


Bei angestrebtem Wechsel in die PKV besteht wegen folgender Punkte ggf. Handlungsbedarf:


1. Sprunghafte Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze (VPG)
Die Einkommensgrenze steigt mit 3.600 Euro zusätzlich zur „üblichen“ Erhöhung außergewöhnlich stark an und lässt für einige junge, gutverdienende Arbeitnehmer den PKV-Wechsel schwieriger werden. Die neue VPG wird ab 2027 bei voraussichtlich knapp 85.000 Euro liegen. Nur wer als Angestellter über dieser Grenze verdient, darf sich in der PKV versichern.


2. Kündigungsstichtag 30.09. beachten
Wer heute zwischen alter und neuer VPG liegt, dem bleibt nur wenig Zeit, seine Wahlfreiheit zu nutzen. Hier ist Eile geboten:
Denn wer noch bis zum 01.12.2026 in die PKV wechselt, profitiert vom „Bestandsschutz“. Dies erfordert eine GKV-Kündigung bis spätestens 30.09.2026.
 
Eine vorweg genommene GKV-Kündigung ist zudem vollkommen risikolos. Dies liegt daran, dass wegen der Versicherungspflicht in Deutschland zwingend ein Folgeversicherungsnachweis nachgereicht werden muss. Erfolgt dies nicht, weil die Versicherung in der PKV nicht zustande kommt, wird die Kündigung der GKV nicht wirksam.



Für alle freiwillig GKV-Versicherten, die selbstständig sind oder auch weiterhin als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, entstehen dadurch weitere Argumente, sich über einen Wechsel in die PKV zu informieren:


  • Neuer GKV-Höchstbeitrag
    Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird ebenfalls außer der Reihe um zusätzliche 300 € pro Monat angehoben. Der
    GKV-Höchstbeitrag steigt damit für die Kranken- und Pflegeversicherung um etwa 120 Euro auf rund 1.340 Euro bzw. für Kinderlose sogar auf rund 1.380 Euro

  • Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen
    Trotz steigendem GKV-Höchstbeitrag erfolgen umfangreiche Leistungskürzungen: Reduzierung des Festzuschusses bei Zahnersatz, höhere Zuzahlungen (u. a. bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln), Einschränkung in der beitragsfreien Familienversicherung etc.




Ob ein Wechsel in die PKV sinnvoll und möglich ist, hängt von den persönlichen Zielen und gesundheitlichen Voraussetzungen ab. Gerne helfe ich bei dieser Entscheidung mit individueller Beratung.

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