Kinderinvaliditätversicherung

  • Absicherung bei Krankheit und Unfall ab Grad der Behinderung von mind. 50 %
  • lebenslange monatliche Rentenzahlung
  • zusätzliche Einmalkapitalzahlung
  • umfangreiche Rehabilationsmaßnahmen
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Die Leistungen im Überblick

Zur Absicherung im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität sind  verschiedene Leistungen umfasst.

Leistung Versicherungsumfang
monatliche Rente bis zu 2.000 Euro¹
Einmalige Kapitalleistungen 24 Monatsrenten¹
Unfall-Todesfallsumme 5.000 Euro¹
Kosten für psychologische Unterstützung bis 1.000 Euro¹
Kosten für Nachhilfeunterricht bis 1.000 Euro¹
Vergiftungen (durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe) mitversichert
Beitragsfreistellung bei Tod des Versicherungsnehmers (VN)³ mitversichert²
Beitragsfreistellung bei Bezug von Rentenleistungen mitversichert

¹ ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50

² Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern der VN bei Antragstellung jünger als 55 Jahre war.

Budgetleistungen

Die Vorteile können auch genutzt werden, wenn kein Leistungsfall vorliegt. Nach dem Abschluss kann aus unterschiedlichen Angeboten namhafter Kooperationspartner gewählt werden.

Leistungen Zuschuss
Baby-Schwimmen 100 Euro
Erste-Hilfe-Kurs am Kind 50 Euro
Seepferdchen-Kurs 100 Euro
Ersthelfer von morgen (Kinder lernen Erste Hilfe) 50 Euro
Fahrrad-Sicherheitstraining 100 Euro
Nachhilfe 100 Euro

Reha-Management

"Wie geht es jetzt weiter?" - ein starker Kooperationspartner an ihrer Seite, damit sie zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

Dafür erfolgt eine Zusammenarbeit mit ReIntra zusammen, einem Beratungs- und Reintegrationsdienst, der

  • bei der Beantragung von finanziellen Hilfen und bei Behördengängen unterstützt,
  • die Therapiemaßnahmen koordiniert,
  • einen Platz in der Reha organisiert,
  • hilft, die Selbstständigkeit zu fördern und das Kind sozial zu reintegrieren
  • ggf. einen passenden Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz findet.

Die Versicherung übernimmt bis zu 10.000 Euro der Kosten, wenn die Leistungen von ReIntra genutzt werden.


FAQ: Häufige gestellte Fragen zur Kinderinvaliditätsversicherung

  • Was deckt die Kinderinvalidtätsversicherung ab?

    Die Kinderinvaliditätsversicherung hilft, die finanziellen Folgen einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität des Kindes abzumildern. Hierfür wird die vereinbarte Rente und eine einmalige Kapitalleistung gezahlt.


    Die Vorteile können auch genutzt werden, wenn kein Invalidität vorliegt. Hierfür gibt es die Zusatzangebote mit Zuschüssen für bestimmte Leistungen, z. B. Baby-Schwimmen und Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Der Versicherung deckt keine Berufsunfähigkeit ab, die Leistung gibt es bei Vorliegen eines GdB von mindestens 50.

  • Wann sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen werden?

    So früh wie möglich. Der Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung ist ab der 6. Lebenswoche des Kindes möglich.


    Das Abschließen einer Kinderinvaliditätsversicherung ist immer sinnvoll, denn leider ist niemand vor Krankheit und Unglücken 100 % sicher. Natürlich gibt es einige Faktoren, durch die man das Risiko senken kann, eine Garantie gibt es dennoch nicht. Besonders tragisch ist es, wenn die gesundheitlichen Schäden so gravierend sind, dass sie den Betroffenen lebenslang begleiten. Gerade in diesen Fällen ist die psychische Belastung für alle Angehörigen ohnehin besonders groß, da ist es wertvoll, wenn zumindest das Finanzielle abgesichert ist. Die Kinderinvaliditätsversicherung ist daher eine wirksame Absicherung für jedes Kind.

  • Ist die Versicherung bereits für Babys sinnvoll?

    Ja, eine Absicherung ist auch für die Kleinsten sinnvoll. So gibt es einige unheilbare Krankheiten, die vor allem Babys treffen bzw. in diesem Alter diagnostiziert werden. Ebenso passieren Unfälle im Kleinkindalter, wie das Herunterfallen von der Wickelkommode, Vergiftungen oder Verbrühungen. Demnach ist es sinnvoll, die Kinderinvaliditätsversicherung auch für Babys möglichst frühzeitig abzuschließen.


    Der Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung ist ab der 6. Lebenswoche des Kindes möglich.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer

    Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung deckt eine herkömmliche Kinderunfallversicherung keine krankheitsbedingte Invalidität ab. Doch häufig sind es Erkrankungen, die zu einer lebenslangen Beeinträchtigung führen. Die Kinderinvaliditätsversicherung beinhaltet auch Leistungen zur medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation des Kindes, wenn durch eine Erkrankung oder einen Unfall voraussichtlich ein GdB von mindesten 50 erreicht wird.

  • Kinderinvaliditätsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung - was ist der Unterschied?

    Auch wenn es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kinderinvaliditätsversicherung um einen ähnlichen Grundgedanken geht: Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Sie wurde als eine eigene Versicherung für Kinder entwickelt, die speziell auf diese ausgerichtet ist. Nach dem Auslaufen des Vertrags haben Ihr Kunde und die versicherte Person die Option, innerhalb von drei Monaten nach einer Vertragsbeendigung für den Versicherten ohne erneute Gesundheitsprüfung Unfallversicherung abzuschließen. Diese umfasst die Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr.